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   BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 298/00   

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https://dejure.org/2002,31527
BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 298/00 (https://dejure.org/2002,31527)
BPatG, Entscheidung vom 29.10.2002 - 27 W (pat) 298/00 (https://dejure.org/2002,31527)
BPatG, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 27 W (pat) 298/00 (https://dejure.org/2002,31527)
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  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Auszug aus BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 298/00
    Bei einer Wortbildung, deren Verwendung als beschreibende Angabe im Inland (noch) nicht anhand von Beispielen belegt werden kann, müssen konkrete Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, daß sie jedenfalls künftig als warenbeschreibende Angabe dienen kann und daher von den Mitbewerbern benötigt wird (BGH GRUR 1992, 515 - Vamos; 1995, 408 - PROTECH).

    We also export to Japan, The Pacific Rim, Europe ...."), besteht ein konkretes Bedürfnis der am Import und Export von Damen-Unterbekleidung beteiligten deutschen Hersteller- und Handelskreise, die gattungsmäßige Beschreibung "BodyBra" auf der importierten Originalverpackung zu verwenden oder Büstenhalter unter der Bezeichnung "BodyBra" zu exportieren (vgl BGH GRUR 1989, 421 - Conductor; 1992, 515 - Vamos; GRUR 1994, 366, - RIGIDITE II).

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 298/00
    Bei einer Wortbildung, deren Verwendung als beschreibende Angabe im Inland (noch) nicht anhand von Beispielen belegt werden kann, müssen konkrete Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, daß sie jedenfalls künftig als warenbeschreibende Angabe dienen kann und daher von den Mitbewerbern benötigt wird (BGH GRUR 1992, 515 - Vamos; 1995, 408 - PROTECH).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95

    "Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin

    Auszug aus BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 298/00
    Für ein solches Freihaltungsbedürfnis an "BodyBra" spricht bereits, daß es sich, wie bereits ausgeführt, um eine Bezeichnung handelt, deren Wortelemente bereits nachweislich in die deutsche (Werbe)Sprache Eingang gefunden haben (vgl BGH GRUR 1998, 394, 396 - Active Line) und daher von einem relevanten Teil der inländischen Verbraucherkreise als Sachaussage im Sinne von bodyartiger, dh wie ein Body eng anliegender Büstenhalter verstanden werden.
  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 23/91

    "RIGIDITE II"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung von

    Auszug aus BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 298/00
    We also export to Japan, The Pacific Rim, Europe ...."), besteht ein konkretes Bedürfnis der am Import und Export von Damen-Unterbekleidung beteiligten deutschen Hersteller- und Handelskreise, die gattungsmäßige Beschreibung "BodyBra" auf der importierten Originalverpackung zu verwenden oder Büstenhalter unter der Bezeichnung "BodyBra" zu exportieren (vgl BGH GRUR 1989, 421 - Conductor; 1992, 515 - Vamos; GRUR 1994, 366, - RIGIDITE II).
  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

    Auszug aus BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 298/00
    We also export to Japan, The Pacific Rim, Europe ...."), besteht ein konkretes Bedürfnis der am Import und Export von Damen-Unterbekleidung beteiligten deutschen Hersteller- und Handelskreise, die gattungsmäßige Beschreibung "BodyBra" auf der importierten Originalverpackung zu verwenden oder Büstenhalter unter der Bezeichnung "BodyBra" zu exportieren (vgl BGH GRUR 1989, 421 - Conductor; 1992, 515 - Vamos; GRUR 1994, 366, - RIGIDITE II).
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